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Du möchtest etwas in deiner Stadt ändern? Du willst wissen, worum sich die Stadtpolitik und -verwaltung überhaupt kümmert? Oder einfach wie eine Kommune arbeitet? Hier beantworten wir einige dieser Fragen. Wenn du mehr wissen willst, findest du unten unser Kontaktformular.
Impulse für die Stadtentwicklung können, neben dem/der BürgermeisterIn und der Stadtverwaltung, die gewählten VertreterInnen der BürgerInnen geben. In Sonthofen ist das der Stadrat. Hast du also ein Anliegen, kannst du einfach ein Stadtratsmitglied ansprechen. Zusammen kann dann die Anregung oder Bitte schriftlich als Antrag eingereicht werden. Form und Frist eines Antrages sind in der Geschäftsordnung festgelegt, die sich der Stadtrat selbst gibt.
Daneben gibt es noch den Bürgerantrag. Damit kann jede/r BürgerIn mit Unterstützung von mindestens 1 % der Einwohner einer Gemeinde (Stadt Sonthofen: 21527 Einwohner, Stand 30.06.20) selbst einen Antrag einreichen. Dazu werden Unterschriften gesammelt. (Gemeindeordnung für Bayern, Art. 18 b)
Das Anliegen eines Antrages muss in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde bzw. Stadt fallen und sich im Rahmen von Landes- und Bundesgesetzen bewegen. Beispiele hierfür sind: Bitte um barrierefreie Bordsteinabsenkung im Stadtgebiet, Maßnahmen zum Baumschutz, Umgang mit Freiflächen (Grünflächen) im Stadtgebiet, Ausarbeitung einer Stellplatzsatzung für Fahrräder,… usw.
Innerhalb einer öffentlich bzw. nicht öffentlichen Sitzung wird der Antrag den Stadtratsmitgliedern und ggf. anwesenden VerwaltungsmitarbeiterInnen und BürgerInnen bekannt gemacht. Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung werden im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches beauftragt, dazu Stellung zu nehmen und ein Konzept auszuarbeiten.
Die Muster für die Geschäftsordnung für Gemeinderäte des Bayerischen Gemeindetags und auch die Geschäftsordnung des Sonthofer Stadtrates legen hierfür allerdings keine Bearbeitungsfrist fest. Einzelne Kommunen wie die Städte Regensburg, Würzburg haben diese Lücke bereits mit konkreten Bearbeitungsvorgaben geschlossen.
Nach der Bearbeitung des Antrages durch die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung wird dieser erneut in den Stadtrat bzw. in dessen Ausschüsse zur Abstimmung vorgelegt. Jedes Stadtratsmitglied bzw. MandatsträgerIn ist dabei an keine Weisung einer Partei bzw. Gruppierung gebunden. Sie oder er ist nur ihrem/seinem Gewissen unterworfen.
(Weiterführende Informationen:
Praxiswissen für Kommunalpolitiker, ISBN: 978-3-7825-0624-3
Bayerische Staatszeitung vom 8.11.19 "Verwaltungen behandeln Anträge von Stadträten sehr unterschiedlich")
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