Solarzäune zur dezentralen Energieversorgung ermöglichen

Coole Idee - erhitzte Gemüter

30.04.21 –

Grüner Strom von der grünen Wiese – oder – wie eine coole Idee die Gemüter erhitzt

Hubert Hasler aus Obereinharz - Immenstadt hatte schon immer Freude am Experimentieren, vor allem wenn es um die Nutzung erneuerbarer Energien geht. Auf dem Dach seines Hauses befinden sich Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung, im Garten steht heute eine Säule mit Photovoltaik-Paneelen, die ein kleines Windrad ersetzte. Nun möchte er einen Solarzaun auf der Rückseite seines Hauses errichten, der 1,50 m hoch und 25 m lang werden soll.

Und hier beginnt das Problem: im Oberallgäu gibt es bislang noch keinen Solarzaun. Mit der Genehmigung seitens des Landratsamtes und der Stadt Immenstadt würde ein Präzedenzfall geschaffen.

Die Immenstädter Rät*innen im Bau-Ausschuss diskutierten kontrovers und intensiv. Eine Photovoltaikanlage in Form eines Zaunes verändere das Landschaftsbild enorm, argumentierte die einen, während die andere Seite hervorhob, dass man innovative Wege einschlagen müsse, um die Energiewende schaffen und fossile Energien ablösen zu können. Ob auf Dächern oder in der Fläche spiele dabei eine untergeordnete Rolle. Wichtig sei, dass die Nutzung von Sonnenenergie massiv vorangetrieben werden müsse, um die Menge des Stromes aufzufangen, die durch den Atomausstieg nicht mehr produziert werden könne. Ein Solarzaun verbrauche keine landwirtschaftliche Fläche und biete eine ideale Alternative zu PV-anlagen, die auf Dächern montiert werden oder als Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Bahngleisen zu finden sind.  Außerdem sei sie heute schon die billigste Art der Stromerzeugung.

Mit 6:5 Stimmen wurde der Antrag mehrheitlich angenommen.

Als nächstes wurde die Bauvorfrage dem Landratsamt als genehmigungsfähige Behörde vorgelegt.

Hier erhielt er eine Absage:

Die Landrätin Frau Baier-Müller erklärte, dass das Bauvorhaben baurechtlich nicht tragbar sei. Außerdem sei Hasler kein Landwirt, was einer Privilegierung entgegenstünde. Die bayerische Bauordnung verbiete das Bauen im Außenbereich für Privatpersonen. Solaranlagen in freier Fläche, egal ob als Zaun oder aufgeständert, sind ab einer Länge von mehr als 9 m und einer Höhe von über 3 m genehmigungspflichtig.

Die untere Naturschutzbehörde argumentierte zudem damit, dass ein Solarzaun das Landschaftsbild verschandle.

Über diese Absage wie auch über die Art und Weise, wie es vonstattenging, war Herr Hasler mehr als enttäuscht.

Er hätte den Strom in einer Salzwasserbatterie gespeichert und ihn für den Eigengebrauch verwendet, zum Beispiel um die Batterie des E-Autos aufzuladen. Das ist auch die einzig sinnvolle Nutzung, weil Anlagen, die nicht auf Dächern installiert sind, in der Regel keinen Anspruch auf EEG-Vergütung haben. Gerade deshalb ist nach Einschätzung der grünen Kreistagsfraktion die Gefahr gering, dass bald das ganze Allgäu mit Solarzäunen durchzogen wird. Die senkrechten Module können im Winter die flach stehende Sonne optimal absorbieren und erzeugen vor allem auch in dieser Zeit wertvollen Strom.

Die Chance, energieunabhängig zu leben, sieht Hubert Hasler momentan in weite Ferne gerückt. Am befremdlichsten aber ist es für ihn, dass ihm ein Strommix aus Kohle/Gas, Atomstrom und einem geringen Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen soll, während ein Landwirt als Privilegierter entsprechend des Pariser Klimaabkommens CO2-neutralen Strom produzieren, selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen kann. Auch wehrt er sich dagegen, dass sein Solarzaun das Landschaftsbild verschandle, während ein Solarzaun eines Landwirtes in jede Landschaft passe.

„Honi soit qui mal y pense“ – verachtet sei, wer Böses dabei denkt.

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