Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!

Schluss mit der Kriminalisierung von Frauen in Not!

15.05.21 –

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch 150 Jahre später sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. „Noch heute ist Abtreibung nur nach einer Zwangsberatung und innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei, aber nicht legal“, erklärt Carolin Schenk, Kreissprecherin von Bündnis 90/Die Grünen. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. Christina Mader, Fraktionsvorsitzende im Oberallgäuer Kreis fordert daher klar: „150 Jahre §218 reichen – Schluss mit der Kriminalisierung von Frauen in Not!“

Auch die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aufgrund der strafgesetzlichen Regelung wird der Schwangerschaftsabbruch zu wenig zum Gegenstand der gynäkologischen Fachärzt*innenausbildung gemacht, was zusätzlich zu der mangelhaften medizinischen Versorgung in Deutschland beiträgt. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet. Die Grünen fordern daher mit der Abschaffung des §218 im gleichen Zug das Recht auf eine kompetente, ausreichende und wohnortnahe medizinische Versorgung. „Als Allgäuerin muss man bis Ulm oder München fahren, was für viele in dieser emotional belastenden Situation eine zusätzliche hohe Hürde darstellt,“ führt Schenk aus. 

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