Schutzgüterabwägung bei möglichem Wasserkraftwerk am Rappenalpbach wird bei negativ bleiben

Pressemitteilung von Thomas Gehring

09.03.23 –

„Immer genau hinschauen und keine falschen Hoffnungen wecken“, mahnt der Allgäuer Abgeordnete Thomas Gehring, Bündnis 90 / Die Grünen im Hinblick auf dieWasserkraftwerkspläne für den Rappenalpbach eines privaten Investors in Oberstdorf. Gehring verweist dabei auf das neue Gesetz der Bundesregierung für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023). Dies sei einerseits die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten und lege die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral werde. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien lägen damit seit dem 1.1.2023 gesetzlich verankert „im überragenden öffentlichen Interesse“, allerdings sollten alle Beteiligten aber auch wissen, dass in diesem Gesetz auch die "durchzuführende Schutzgüterabwägung" festgeschrieben sei.

„Wenn jetzt private Investoren ihre alten Wasserkraftwerkspläne für den Rappenalpbach wieder hervorholen, sollten keine falschen Hoffnungen geweckt werden,“ so ThomasGehring. Denn auch nach der neuen Gesetzeslage werde die Schutzgüterabwägung aller Voraussicht nach ergeben, dass das Projekt aus Naturschutzgründen nicht umsetzbar sei. FFH-Richtlinien, die Naturschutzgebietsverordnung sowie das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie sprächen dagegen.

„Um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Klimaerwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, müssen wir in erster Linie das Potential von Wind- und Solarenergie ausschöpfen,“ ist Gehring überzeugt, gerade bei Solar sei „im Raum Oberstdorf noch viel Luft nach oben“.

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