Mit dem Bürgergeld überwinden wir Hartz IV

11.11.22 –

  • Der Bundestag hat das Bürgergeld beschlossen. Damit bauen wir Hürden ab und Unterstützung aus. Vor allem aber stellen wir nun, neben einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze, soziale Teilhabe, bestmögliche Beratung und Förderung auf dem Weg in das Berufsleben in den Mittelpunkt.
  • Für diese klare Kurskorrektur in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik haben wir Grüne im Bundestag lange gekämpft. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir Verbesserungen am Gesetzentwurf erreichen, weil wir sachliche Kritikpunkte berücksichtigt und aufgenommen haben. 
  • Unser Ziel ist, dass das Bürgergeld am 1. Januar 2023 starten kann. Dafür ist jetzt die Zustimmung des Bundesrats notwendig, der am 14. November zu einer Sondersitzung zusammenkommt. Dann kann auch die Union Verantwortung übernehmen und ihre angekündigte Blockadehaltung zum Wohle von Millionen Menschen aufgeben.  

Mit dem Bürgergeld bringt die Ampelkoalition eines ihrer wichtigsten Vorhaben voran und schafft eine Kurskorrektur, die für Millionen Menschen in Zeiten großer Unruhe Sicherheit und Perspektiven schafft. Nicht nur mit einer deutlichen Erhöhung des Regelsatzes, auch mit einer geänderten Haltung, die den Leistungsbeziehenden Respekt und Würde zeigt.  

Vertrauen als neue Grundlage der Zusammenarbeit

Mit dem Bürgergeld wird Vertrauen das Verhältnis zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern prägen. Beide Seiten vereinbaren künftig gemeinsam einen Kooperationsplan, der die weiteren Schritte auf dem Weg (zurück) in die Arbeitswelt aufzeigt — ohne, dass gleich Leistungskürzungen angedroht werden. Briefe der Jobcenter werden in verständlicher, freundlicher Sprache verfasst, ohne komplizierte Rechtstexte.

Ab Vereinbarung des Kooperationsplans gilt eine sechsmonatige Vertrauenszeit, die eine Grundlage für ein neues Miteinander schafft. In dieser Zeit finden keine Leistungsminderungen statt, wenn etwa ein unpassendes Jobangebot nicht angenommen wird. Wiederholte Terminversäumnisse werden allerdings auch in der Vertrauenszeit sanktioniert, mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent.

Nach sechs Monaten Vertrauenszeit beginnt die Kooperationszeit. Auch in dieser Zeit sind Leistungsminderungen begrenzt, unter Berücksichtigung besonderer Problemlagen und Härten. Zudem sind sie gestaffelt: die erste Leistungsminderung wegen Pflichtverletzung führt zu einer Verminderung des Regelsatzes um 20 Prozent, erst bei wiederholten Pflichtverletzungen können 30 Prozent des Regelsatzes gekürzt werden. Eine Leistungsminderung darf immer nur die Ultima Ratio sein. Der Großteil der Menschen bekommt im Bürgergeld keine Androhung einer Leistungskürzung. Wir Grüne im Bundestag sind überzeugt, dass wir damit das Vertrauen zwischen Jobcentern und den Bürgergeld-Empfänger*innen stärken.

Berufliche Qualifizierung und Weiterbildung

Individuelle Förderung und Beratung sowie positive Anreize statt demotivierender und häufig kontraproduktiver Sanktionen ersetzen — deshalb führen wir ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat für die Teilnahme an Berufsausbildungen und einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat für die Teilnahme an Weiterbildungen oder Sprachkursen ein. Wer sich auf den Weg in einen neuen Beruf macht, wird direkt für die Anstrengungen belohnt, nicht erst am Ende einer mehrjährigen Ausbildungszeit.

Anders als bisher wird auch die volle Dauer der Ausbildung gefördert. Die schnellstmögliche Vermittlung, oft in prekäre Jobs, stellen wir zurück, sodass auch in Qualifizierung und Weiterbildung vermittelt werden kann. Damit schaffen wir eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und bekämpfen den Fachkräftemangel. Dem zunehmenden Bedarf nach umfassender Beratung kommen wir mit dem neuen Instrument des professionellen Coachings entgegen.

Wir entfristen den Sozialen Arbeitsmarkt – ein erfolgreiches Instrument, um langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Noch ist das aber nicht genug, wir wollen den Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln, ihn mit neuen und individuell passenden Instrumenten ergänzen.

Mehr Sicherheit

Wir wollen zum 1. Januar 2023 die größte Anhebung der Regelsätze seit fast 20 Jahren vornehmen, um etwa 50 Euro auf mehr als 500 Euro. Zudem wird künftig wird die Inflation bei der Berechnung des Regelsatzes besser berücksichtigt.

Wir vermindern Armutsrisiken, indem die bisherige Wohnung und ein deutlich höheres Vermögen als bisher in den ersten zwei Jahren geschützt werden. So können sich die Menschen auf Jobsuche oder Weiterbildung konzentrieren, statt sich auch noch im angespannten Wohnungsmarkt auf die Suche nach einer etwas kleineren Wohnung begeben zu müssen.

Diese Karenzzeit wurde im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt und hat sich bewährt. Auch nach den zwei Jahren ist ein höheres Schonvermögen als nach bisher geltendem Recht vorgesehen. Wichtig vor allem für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben: Angespartes für die Altersvorsorge bleibt erhalten. Das Bürgergeld fußt auf Respekt vor der Lebensleistung.

Mehr Hinzuverdienst

Die Regeln für Hinzuverdienst ändern wir so, dass vom eigenen Arbeitseinkommen mehr als bislang behalten werden kann. Wer arbeitet, hat immer mehr in der Tasche – das galt bisher und wird mit dem Bürgergeld erst recht gelten.

Wer als Schüler*in, Auszubildende*r, Student*in oder im Bundesfreiwilligendienst Bürgergeld bezieht, kann endlich ebenso hinzuverdienen wie Gleichaltrige, deren Eltern nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Einkünfte aus Nebenjobs bis zur Minijobgrenze können komplett behalten werden, auch Schulferienjobs werden künftig überhaupt nicht mehr angerechnet.

Anpassungen des Gesetzentwurfs

In intensiven Verhandlungen mit unseren Ampelpartnern haben wir Änderungen am Gesetzentwurf erarbeitet. Zu den Verbesserungen zählt die Erweiterung des Ganzheitlichen Coachings auf junge Menschen, mit dem sie unkompliziert an eine Ausbildung herangeführt und währenddessen und danach begleitet werden; kleine Erbschaften werden künftig als nicht zu berücksichtigendes Einkommen bewertet; die Zeitpunkte der Einführung einzelner Teile des Bürgergeldes werden nun so gestaffelt, dass die Jobcenter die Umstellungen gut bewältigen können.

Auch den Forderungen des Bundesrates sind wir entgegengekommen: Heizkosten werden nun auch in der Karenzzeit nur in angemessener Höhe und nicht unbegrenzt erstattet; nach Umzügen werden auch in der Karenzzeit Angemessenheitsgrenzen gelten. Mit diesen und vielen weiteren Punkten machen wir der Union das Angebot, die Reform gemeinsam anzugehen. In diesen Zeiten der Krise sind viele Menschen auf die Anhebung des Regelsatzes angewiesen.

Eine Blockade der Union würde zudem auch der Wirtschaft in Deutschland schaden, viele Unternehmen brauchen gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte. Genau darauf setzt das Bürgergeld mit mehr Kooperation und neuen Bildungsangeboten. Nicht zuletzt droht Chaos in den Jobcentern: Jetzt noch geltende Regelungen, die mit Unterstützung der Union in der Corona-Zeit eingeführt wurden, laufen im Januar aus. Es ist für die Mitarbeiter*innen der Jobcenter zentral, dass dann Klarheit beim Bürgergeld besteht.

Union muss Verantwortung übernehmen

Einige Länder, in denen CDU oder CSU mitregieren, haben bereits angekündigt, dem Bürgergeld-Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Union muss sich nun entscheiden, ob sie weiter blockieren will oder zur Verantwortung zurückkehrt. Denn auch die Union trägt eine Verantwortung dafür, dass das Bürgergeld zum 1. Januar in Kraft tritt. Dafür ist jetzt die Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Darüber hinaus arbeiten wir gemeinsam mit unseren Ampelpartnern an einem zusätzlichen Gesetzespaket zur aktiven Arbeitsmarktpolitik.

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