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10.02.23 –
Thomas Gehring fordert: Schulwegkostenfreiheit unabhängig von Entfernung, Jahrgangsstufe und Schulart
„Das Schulwegkostenfreiheitsgesetz ist den Menschen auf dem Land in den 60er Jahren als Ausgleich für die Schließung vieler Schulstandorte verkauft worden. Hier im Allgäu sind fast alle Schüler*innen auf die Möglichkeiten von Bus, Bahn, Elterntaxi oder Privatfahrzeug angewiesen,“ sagt der Allgäuer Abgeordnete Thomas Gehring. Die Frage der richtigen Schule und des richtigen Bildungsweges hänge im ländlichen Allgäuer Raum auch immer von den Bedingungen des Schulweges ab. Das gegenwärtig bestehende Gesetz stellt eine Benachteiligung für junge Menschen auf dem Land dar. „Viele Regelungen darin schaffen eine Ungerechtigkeit und eine hohe Hürde für Entscheidungen zum Besuch einer weiterführenden Schulart. Das Ende der Schulwegkostenfreiheit nach der 10. Klasse, Regelungen zur Mindestentfernung, die Entscheidung zu einer bestimmten Schulform und andere Kriterien können bisher entscheidend sein für eine Kostenübernahme.“
Thomas Gehring hat nun zusammen mit seinen Fraktionskollegen im Landtag einen Gesetzentwurf zu einer Reform des Schulwegkostenfreiheitsgesetz eingebracht. „Neu an unserem Gesetzentwurf für die Schulwegkostenfreiheit ist, dass es der erste ist, der nicht nur an Details etwas ändert, sondern wirklich konsequent einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit geht. Freie Fahrt mit dem ÖPNV zur Schule bekommen dann auch Schüler*innen der Oberstufe des Gymnasiums, der Beruflichen Schulen oder auch der Schulen in freier Trägerschaft.
Neue Fakten wurden aktuell mit der Einführung der 365-Euro-Schülertickets geschaffen und auch mit der anstehenden Einführung eines deutschlandweiten 49-Euro-Tickets. Damit laufen die Mehrkosten-Berechnungen bei längeren Schulwegen ins Leere und bilden keine Grundlage für das Kriterium „Kostenübernahme zur nächstgelegenen Schule“ mehr. „Mit unserem Gesetz und dem entsprechenden Finanzierungsvorschlag fließen mehr Mittel in den öffentlichen Personennahverkehr. Wenn der Freistaat -wie in unserem Gesetzentwurf vorgesehen- künftig 65 Prozent der Kosten übernimmt, werden die Kommunen durch den finanziellen Mehraufwand nicht mehr belastet als jetzt,“ ist Thomas Gehring sicher.
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