Grüne stützen kleinbäuerliche Landwirtschaft im Oberallgäu

Pressemitteilung

04.03.24 –

Nachdem es Erfolg der bayerischen Grünen ist, dass die Kombihaltung erhalten bleiben soll, fordern die Oberallgäuer Grünen nach vielen Gesprächen mit Landwirten nun, dass die geplanten Regelungen praxisgerecht ausgestaltet werden.

Dabei geht es ihnen um vier Punkte in der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes, die nach Meinung der Oberallgäuer Grüne noch geändert werden müssen. Zum ersten soll bei einer Hofnachfolge nicht automatisch die derzeitige Kombihaltung aufgegeben werden müssen. Des Weiteren soll die Obergrenze für den Tierbestand nicht von der Anzahl der Rinder abhängig gemacht werden, sondern von der Anzahl der Milchkühe (30 Stück). Das Jungvieh ist ausdrücklich von dieser Grenze auszunehmen. Als Drittes soll der zweimalige Auslauf in der Nichtweidesaison an vernünftige pragmatische Regelungen gebunden werden. „Nicht jeder Bauer im Dorf kann beispielsweise zweimal in der Woche austreiben. Und auch bei Schneefällen von rund 50 cm im Dezember ist das illusorisch. Es braucht eine vernünftige und flexible Regelung“, so Kreisrat Thomas Gehring. Der letzte Punkt betrifft die Regelungen für den Umbau zu Laufställen. Hier muss Rücksicht genommen werden auf die gegebenen räumlichen Bedingungen mit entsprechender finanzieller Unterstützung durch das Land. Im Landkreis Oberallgäu befinden sich viele Milchviehbetriebe im Nebenerwerb, der Umbau in einen Laufstall ist derzeit finanziell nicht zumutbar.

Im Allgäu müssten bei einer nicht praxisgerechten Regelung des Tierschutzgesetzes viele kleine Betriebe aufgeben. „Es ist nicht in unserem Sinne, hier wichtige Partner für den Naturschutz und damit Grundpfeiler für unsere Kulturlandwirtschaft zu verlieren,“ legt Kreisrätin Christina Mader dar. „Aus diesen Gründen haben wir Oberallgäuer Grünen uns entschlossen, diesen Einspruch in die laufende schriftliche Anhörung zum Tierschutzgesetz einzubringen."

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