Aufhebung des Ausschlussgebietes für Windkraftanlagen beantragt

Pressemitteilung der Grünen Stadt- und Gemeinderät*innen

29.04.22 –

Was für die einen wie ein rotes Tuch wirkt, kaum dass der Begriff „Windrad“ fällt, ist für die anderen derselbe Begriff mit autarker Energieversorgung verbunden. Energie aus Wind, Sonne und Erdwärme sollen in einem sinnvollen Mix Wärme und Strom liefern. Mit Wasserkraftwerken und PV-feldern entlang von Autobahnen ist das Oberallgäu schon verhältnismäßig gut aufgestellt. Wenn von Regierungsseite gefordert wird, dass 2% der Flächen für die Erzeugung von Windkraft bereitgestellt werden sollen, müssen die notwendigen Grundlagen geschaffen werden.

Das bedeutet, dass der Regionale Planungsverband den Beschluss aufheben muss, der das Gebiet südlich der Queralpenstraße als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen festlegt. Parallel dazu muss es möglich sein, dort Windkraftanlagen zu errichten, wo ein hoher Ertrag generierbar ist.

Viele Stadt- und Gemeinderät*innen der Gemeinden Betzigau, Blaichach, Burgberg, Durach, Immenstadt, Sonthofen, Waltenhofen und Wiggensbach von Bündnis 90/die GRÜNEN beantragen deshalb die Aufhebung des Ausschlussgebietes für Windkraftanlagen im Oberallgäu.

Begründet wird der Antrag damit, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im April 2022 den Gesetzgeber zu konkreten Maßnahmen verpflichtete, um die CO²- Emissionen entsprechend den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens zu reduzieren. Gleichzeitig erleben wir die Auswirkungen des entsetzlichen Krieges, den der russische Präsident gegen seinen Nachbarstaat Ukraine führt. Die Abhängigkeit von russischem Erdöl, Gas und Kohle macht Deutschland angreif- und verwundbar.

Wir Grüne wünschen uns Windkraftanlagen in Bürgerhand. Das erhöht die Akzeptanz solcher Anlagen, weil die Menschen in der Region investieren können, statt dass die Renditen an Investoren von außerhalb gehen. So wird erneuerbare Energie zu einer ökologischen, regionalen und nachhaltigen Wertschöpfung.

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