15.03.18 –
Bis zum 19. März können Leser des Kreisboten abstimmen, was sie von der Skischaukel am Riedberger Horn halten.
Der Bund Naturschutz hat ein geologischen Gutachten vorgestellt, nach dem sich das Skigebiet am Riedberger Horn in geologisch labilem Gebiet befindet und damit auf Grund der gesetzlichen Vorgaben der internationalen Alpenkonvention nicht genehmigungsfähig ist.
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