Klares Bekenntnis des Landkreises zum Frauenhaus in Kempten

01.04.26 –

Das Frauenhaus in Kempten gibt es seit 1983. Es ist ein autonomes Frauenhaus, d.h. eine ehrenamtliche Initiative, die seit dieser Zeit von engagierten Frauen unabhängig getragen wird. Seit 2000 unterstützen der Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten gemäß einer Vereinbarung und übernehmen die Grundkosten.

Nun ist etwas eigentlich Positives, allerdings auch Überfälliges passiert. Gemäß der „Istanbul Konvention“ hat der Bund im Jahr 2025 das Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem das Recht von Frauen auf Schutz vor häuslicher Gewalt vor und auch den Anspruch auf einen Aufenthalt im Frauenhaus. Der Bund gibt dafür Geld. Und Aufgabe der Länder ist es, die entsprechenden Ausführungsgesetze mit den Schutzkonzepten und ihrer Finanzierung durch das Land zu beschließen. Dieses neue bayerische Gesetz soll zum 1.1.2027 in Kraft treten.

Dementsprechend muss aus formalen Gründen die bisherige Regelung zum Zuschuss des Kreises fristgerecht gekündigt werden. Das Problem: Das Gesetz auf Landesebene ist noch nicht verabschiedet worden, liegt noch nicht vor und es ist offen, wie die Finanzierung ausschauen wird. Die Staatsregierung schiebt die Vorlage des Gesetzes hinaus, auf Drängen der Grünen Landtagsfraktion soll es noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Da aber unklar ist, wie hoch und ausreichend die finanzielle Zuwendung seitens des Landes sein wird, sind die Fragen und Sorgen der Betreiberinnen des Frauenhauses groß. Und sie stellen sich die Frage: werden die Mittel reichen, wenn jetzt Stadt und Landkreis die Vereinbarung kündigen?

Diese Sorge haben sie in einem Brief an den Landkreis und an die Öffentlichkeit geäußert. Im Kreisausschuss hat Christina Mader wie auch Vertreter*innen anderer Fraktionen deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit des Frauenhauses ist. Die Fallzahlen steigen, sowohl bei Beratung als auch bei konkreter Schutzsuche. Zudem braucht es mehr Geld für Prävention.

Fazit: Wir als Kreis sehen weiterhin unsere Verantwortung. In diesem Sinne ist auch der einstimmige Beschluss des Kreisausschusses zu verstehen: Aufgrund des neuen Gesetzes kündigen wir zwar die Vereinbarung, aber „die Verwaltung wird zudem beauftragt, auf Basis des vom Freistaat Bayern noch bekanntzugebenden Ausführungsgesetzes gemeinsam mit dem Frauenhaus sowie der Stadt Kempten die finanziellen Folgen der Neuregelung zu ermitteln. (...) Sollte sich die finanzielle Situation des Frauenhauses durch die Förderung des Freistaats verschlechtern, ist ein Finanzierungsvorschlag zur Deckung eventuell eintretender Lücken zu unterbreiten.“ Unser Statement ist klar: Das Frauenhaus Kempten soll sich weiterhin auf den Landkreis Oberallgäu verlassen können!

 

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